Verfahrenspfleger*in werden
Dauer: 5 Tage
Verfahrenspflegschaft
nach §§ 276, 317, 419 FamFG
Lassen Sie sich bei GALB zum Verfahrenspfleger bzw. zur Verfahrenspflegerin qualifizieren: Mit unserem Live-Online-Kurs erhalten Sie an 5 Tagen umfassende Kenntnisse über die Tätigkeiten der Verfahrenspflegschaft (nach §§ 276, 317, 419 FamFG) – insbesondere auch über die Vergütung und Abrechnung.
Die Weiterbildung richtet sich an Personen mit Interesse für eine soziale Tätigkeit und der Bereitschaft, sich mit gesetzlichen Bestimmungen auseinanderzusetzen. Der Lehrgang ist somit besonders geeignet für Betreuer*innen, Pädagogen, Sozialarbeiter*innen, Juristen und Rechtsanwaltsfachangestellte.
komplett als Live-Online-Kurs
Sie benötigen Computer/Laptop, Headset, Webcam und stabiles Internet.
Montag bis Mittwoch, 9.00 bis 16.00 Uhr,
Donnerstag: Selbststudium, Freitag (Anschlusswoche): Online-Klausur
Zertifikat »Verfahrenspfleger*in«
(Verfahrenspflegschaft nach §§ 276, 317, 419 FamFG)
einmalig 690 EUR
keine weiteren Gebühren
Das Qualitätsmanagementsystem der GALB wurde durch TÜV SÜD nach ISO 9001 zertifiziert.
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Nutzen Sie für Ihre Anmeldung einfach unser Anmeldeformular.
Der Zertifikatslehrgang Verfahrenspfleger*in wird online durchgeführt, dabei wird eine Online-Plattform (inkl. Videokonferenzsystem) genutzt. Die Qualität der digitalen Inhalte hängt ab von Ihrer Hardware und Software:
Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen zum Lehrgang Verfahrenspfleger*in als Flyer (Faltblatt) zusammengefasst:
Download Flyer (PDF-Datei)
Viele ältere oder kranke Menschen können die eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr allein regeln. Um diesen Personenkreis zu schützen, sieht das Gesetz die Bestellung eines rechtlichen Betreuers* vor. Da bis zur Bestellung eines Betreuers bestimmte Aufgaben zu erledigen sind – z. B. persönliche Anhörung durch das Betreuungsgericht, Einholung eines fachärztlichen Gutachtens –, sieht das Gesetz für diesen Zeitraum die Einsetzung eines Verfahrenspflegers vor, der darauf achten soll, dass die Wünsche und Rechte des Betroffenen bereits im Betreuerbestellungsverfahren Berücksichtigung finden, so dass z. B. kein Betreuer eingesetzt wird, den der Betroffene ablehnt, dass das ärztliche Gutachten von einem Facharzt eingeholt wird etc.
Ein Verfahrenspfleger bzw. eine Verfahrenspflegerin muss auch zwingend eingesetzt werden, sofern es um Grundrechtseinschränkungen des Betroffenen geht. Beantragt der Betreuer bzw. die Betreuerin z. B. die Einweisung des Betroffenen in eine psychiatrische Klinik, handelt es sich damit um Freiheitsentziehung und um eine Grundrechtsverletzung.
Ein Verfahrenspfleger hat deshalb auch darauf zu achten, dass dieses Grundrecht nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen eingeschränkt werden kann. Ebenso bei einem Fall, dass ein zwingend ärztlicher Eingriff notwendig werden sollte, der vom Betroffenen abgelehnt wird und somit einen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Unversehrtheit des Körpers betreffen würde.
Verfahrenspfleger vertreten somit die Interessen von betroffenen Personen – sie stehen vor Gericht an ihrer Seite, sind aber keine Vertreter der Betroffenen. Sie handeln im eigenen Namen als Organ der Rechtspflege.
Verfahrenspfleger bzw. Verfahrenspflegerinnen
Da die Stellung eines Verfahrenspflegers im Gegensatz zum Betreuer auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Rechte des Betroffenen im Betreuungsverfahren selbst und bei Einhaltung von Schutzvorschriften bei anstehenden Grundrechtsverletzungen gerichtet ist, ergänzt diese Weiterbildung die bereits von GALB angebotene Weiterbildung zum gesetzlichen Betreuer.
Verfahrenspfleger benötigen soziales Gespür und juristische Kompetenz – aber nicht zwingend eine anwaltliche Qualifikation oder Vorerfahrung. Mit diesem Zertifikatslehrgang »Verfahrenspfleger*in« (gemäß §§ 276, 317, 419 FamFG) machen wir Sie fit für diese besondere Tätigkeit.
*Gender-Disclaimer: Die hier verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich gleichermaßen auf weibliche, männliche und diverse Personen. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.
Bei allen Fragen zu Ausbildung und Weiterbildung in Berlin stehen wir Ihnen gerne telefonisch, per Mail, per Kontaktformular oder persönlich zur Verfügung.