Fördermöglichkeiten
für Ihre Ausbildung und Weiterbildung
Bei allen Fragen zu Fördermöglichkeiten für Ihre Ausbildung und Weiterbildung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Unsere Ausbildungen zum/zur Erzieher*in und Sozialassistent*in und unsere Weiterbildungen werden gegebenenfalls finanziell gefördert. Die Auswahl an Fördermöglichkeiten ist groß: Wer fördert wen und wieviel? Wie können Sie welche Förderung beantragen?
Wir zeigen Ihnen hier Informationen zu verschiedenen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für Ihre Ausbildung und Weiterbildung: Vom Bildungsgutschein, über BAföG bis hin zu Werbungskosten. Bei allen Fragen zur Finanzierung und Förderung Ihrer Ausbildung und Weiterbildung stehen wir Ihnen gerne telefonisch, per Mail, per Kontaktformular oder persönlich zur Verfügung.
Der Bildungsgutschein ist eine Bescheinigung von der »Bundesagentur für Arbeit« (oder dem Jobcenter) für Arbeitslose, Arbeitsuchende oder Beschäftigte. Mit dieser Bescheinigung bestätigt Ihre zuständige Agentur für Arbeit (oder Ihr zuständiges Jobcenter), dass Sie die Voraussetzungen für die Förderung einer beruflichen Umschulung oder Weiterbildung erfüllen, damit
Die Förderung durch den Bildungsgutschein umfasst die Erstattung von Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten und Kosten für Kinderbetreuung während der beruflichen Weiterbildung.
Weitere Informationen zum Bildungsgutschein finden Sie auf der Seite »Bildungsgutschein« (Webseite der Bundesagentur für Arbeit).
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) fördert die Ausbildung von Schüler*innen und Studierenden. Wenn Ihre Eltern Sie finanziell nicht unterstützen können, erhalten Sie mit dem BAföG einen Zuschuss vom Staat. Die Ausbildungen bei GALB sind BAföG-förderfähig. Der Zuschuss (als Schüler-BAföG) muss später nicht zurückgezahlt werden.
Die Höhe des Zuschusses (Förderungshöchstsatz 934 EUR) richtet sich nach mehreren Faktoren und wird immer individuell berechnet. Bei Interesse am Schüler-BAföG sprechen Sie uns einfach an. Wir werden Sie gerne beraten und bei der Beantragung behilflich sein.
Informationen zum »BAföG« (Bundesministerium für Bildung und Forschung).
Für Auskünfte zum Schüler-BAföG und die Antragstellung sind die jeweiligen bezirklichen »Ämter für Ausbildungsförderung« zuständig.
Ergänzend zum BAföG ist der Bildungskredit eine weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung. Diesen Kredit können Sie unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen oder dem der Eltern beantragen.
Für den Bildungskredit ist das »Bundesverwaltungsamt« (BVA) in Köln zuständig. Nach Bewilligung des Kredits schließen die Auszubildenden einen Kreditvertrag mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Im Gegensatz zum Schüler-BAföG müssen Sie den Bildungskredit nach einer bestimmten Zeit in monatlichen Raten zurückzahlen.
Bei Fragen zum Bildungskredit helfen wir Ihnen gerne weiter.
Mit Hilfe des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr (BFD) werden Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit (SaZ) auf den Einstieg in das zivile Erwerbsleben vorbereitet. Durch eine Ausbildung oder eine Weiterbildung soll Ihnen die Chance zu beruflichem und sozialen Aufstieg ermöglicht werden.
Der Anspruch auf eine Förderung des BFD richtet sich nach der Dauer Ihrer Dienstzeit und wird im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) geregelt. Ihren individuellen Förderbedarf besprechen Sie im Vorfeld mit Ihrem zuständigen Berater des BFD, dieser wird Sie dabei unterstützen. Unsere Ausbildungen können über den BFD gefördert werden. Weitere Informationen zum BFD erhalten Sie auf den Seiten der »Bundeswehr«.
Mit dem Qualifizierungschancengesetz fördert die »Bundesagentur für Arbeit« die Weiterbildung von sozialversicherungspflichten Beschäftigten,
Je nach Betriebsgröße kann der Umfang der finanziellen Förderung bis zu 100 % betragen.
Die Deutsche Rentenversicherung kann Kosten der Umschulung bzw. Weiterbildung übernehmen. Dazu müssen gesundheitliche Probleme einen Berufswechsel erforderlich machen und somit der Grund für die Umschulung bzw. Weiterbildung sein.
Sie müssen mindestens 15 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben oder eine Erwerbsminderungsrente empfangen haben. Die Deutsche Rentenversicherung bezahlt eine Erwerbsminderungsrente, wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Probleme Ihren bisherigen Beruf nicht mehr vollständig ausüben können und daher weniger verdienen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage nach der Zuständigkeit der Rentenversicherung. Dies bedeutet, dass die Förderung durch eine andere Institution ausgeschlossen sein muss.
Erste Anlaufstelle für Beratungen in Zusammenhang mit der beruflichen Qualifikation ist die »Bundesagentur für Arbeit« (Jobcenter). Oder informieren Sie sich direkt bei der »Deutschen Rentenversicherung«.
Sie können Kosten für berufliche Aufwendungen ggf. bei Ihrem Finanzamt im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen. Beispiele dafür sind u. a.
Für detailierte Informationen können Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt, Ihren Steuerberater oder an den »Lohnsteuerhilfeverein« wenden.
Die Berufsgenossenschaft (oder Unfallkasse) übernimmt die Kosten für Ihre Umschulung, wenn Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf weiterarbeiten können. Hierbei ist es wichtig, dass es sich um einen offiziell durch die Berufsgenossenschaft anerkannten Arbeitsunfall handelt. Darüber hinaus ist die Berufsgenossenschaft auch dann zuständig, wenn Sie eine Berufskrankheit erleiden. Wenn diese Krankheit die weitere Berufsausübung verhindert, kann die Berufsgenossenschaft auch in diesem Fall eine Umschulung finanzieren.
Sobald die Berufsgenossenschaft die Kosten für die Umschulung übernimmt, haben Sie Anspruch auf ein sogenanntes Umschulungsgeld. Die Höhe dieser Leistung ist nicht für alle Antragsteller gleich, sie richtet sich u. a. nach der Höhe des bisherigen Einkommens.
Klicken Sie sich einfach durch unsere Ausbildungen und Weiterbildungen. Bei allen Fragen rund um unsere Ausbildungen und Weiterbildungen stehen wir Ihnen telefonisch, persönlich oder schriftlich gern zur Verfügung.