Weiterbildung zum/zur gesetzlichen Berufsbetreuer/in
Ein/e gesetzliche/r Betreuer/in ist ein/e Vertreter/in von Volljährigen, die für ihre eigenen Angelegenheiten insgesamt oder zum Teil nicht mehr sorgen können und damit einer Betreuung bedürfen. Inhalt der Betreuung ist dabei nicht die Durchführung einer tatsächlichen Betreuung (wie Putzen, Nahrung zubereiten, Pflege etc.), sondern die Wahrnehmung einer rechtlichen Betreuung (d. h. Verträge abzuschließen, Mietverträge zu kündigen, Heimverträge abzuschließen, einen mobilen Pflegedienst zu organisieren etc).
Typische Krankheiten, für die ein/e Berufsbetreuer/in bestellt wird, sind Demenz-Erkrankungen, psychiatrische Erkrankungen, Suchtkrankheiten und geistige Behinderungen; im Einzelfall kommt aber auch eine Betreuung bei Verschwendungssucht oder Spielsucht in Frage.
Die Tätigkeit als Berufsbetreuer/in wird im Sinne eines entgeltlichen Gewerbes ausgeübt. Die Bestellung erfolgt durch das Betreuungsgericht, in dessen Bezirk der zu Betreuende lebt (oder, falls dieser im Ausland lebt, immer durch das Amtsgericht Berlin-Schöneberg). Dabei werden die persönlichen und fachlichen Eignungen des Bewerbers überprüft. Eine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung zum/r Berufsbetreuer/in gibt es (noch) nicht. Das Betreuungsgericht und die Betreuungsbehörden verlangen jedoch zum Schutz der eigenen Haftung Nachweise über ausreichend Kenntnisse im rechtlichen sowie psychiatrisch-psychologischen Bereich. Diese Kenntnisse werden in der Weiterbildung vermittelt. Sie werden zielgerichtet auf die Tätigkeit als gesetzliche/r Berufsbetreuer/in vorbereitet.
Die Berufsaussichten und Verdienstmöglichkeiten sind gut; erst vor wenigen Wochen hat die Bundesregierung der Erhebung der Vergütung für eine/n gesetzliche/n Berufsbetreuer/in angehoben; der Bedarf an Berufsbetreuern/innen wird ständig wachsen, da die Bevölkerung immer älter wird und nach Schätzung der Alzheimer Disease Gesellschaft allein die Anzahl der Demenzkranken bis zum Jahr 2030 um rund ein Drittel im Vergleich zum heutigen Stand zunehmen wird.
Inhalte
- Gesetzliche Grundlagen (§§ 1896ff, 1901ff. BGB; Verfahren nach §§ 236, 237, 238 FamFG )
- Rechtliche Aspekte der Betreuung (u. a. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, übertragene Aufgabenkreise, Einwilligungsvorbehalt)
- Aufgaben und Tätigkeiten eines/r Betreuers/in (Rechnungslegung, Pflicht zum persönlichen Kontakt, Abrechnungen, steuerrechtliche und sozialrechtliche Grundlagen, Kommunikation)
- Psychologische Grundlagen (Konfliktmanagement, Streitlösungen)
- Ethische Aspekte (Sterbebegleitung, Hospizarbeit)
- Gerontopsychiatrische Krankheitsbilder
- Ausgewählte pflegerische Aspekte
Abschluss
- Facharbeit und Kolloquium
Zielgruppe
- Alle mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, vor allem im sozialen Bereich wie Altenpfleger/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Erzieher/innen, Jurist/innen
Dauer
- 12 Monate, 350 Stunden
- Unterrichtszeiten: Alle 14 Tage, freitags von 15:15 Uhr bis 19:30 Uhr; samstags von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr
- Beginn: 08. Februar 2021
Kosten
- 2.400,00 € (auch in Raten zahlbar mit monatlich 200 € )
Bewerbungsunterlagen
Bitte übersenden Sie folgende Unterlagen:
- Bewerbungsanschreiben
- Lebenslauf
- Berufsausbildung, ggf. Diplom
- Aktuelles Foto
Nächster Ausbildungsbeginn:
08.02.2021
Starten Sie gut informiert Tel.: 030 22 46 35 11 Fax: 030 22 46 35 09 E-Mail: schule@galb-berlin.de

Klaus Aleker-Owens
Ansprechpartner Weiterbildung
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