Aktivierung und Vermittlung
Nutzen Sie unser Coaching-Angebot für Ihren erfolgreichen Einstieg in den Arbeitsmarkt! Die erfahrenen Coaches von der G.A.L.B. Förderung gGmbH erfassen gemeinsam mit Ihnen Ihre Interessen und Fähigkeiten, ermitteln die dazu passenden Berufe und Karrieremöglichkeiten und entwickeln Ihre Bewerbungsstrategie. Lassen Sie Ihr Coaching fördern und beantragen Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bei Ihrem zuständigen Jobcenter.
Benötigen Sie Hilfe oder haben Sie Fragen?? Dann kontaktieren Sie uns doch einfach. Wir helfen Ihnen gerne weiter >>zum Kontakt<<.
Und noch wichtig zu wissen: Alle unsere Aktivierungsmaßnahmen sind durch die TÜV SÜD Management Service GmbH AZAV Zertifiziert.
Unsere Coachingangebote für Sie
Coaching für Flüchtlinge (Einzelcoaching)
Aktivierung nach §45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III – Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Zielgruppe
Die Teilnehmer/-innen sind Kundinnen und Kunden aus dem Bestand des Jobcenters (Rechtskreis SGB II). Hierzu zählen Personen, bei denen vor allem aufgrund persönlicher Probleme und gesundheitlicher Einschränkungen eine nachhaltige Arbeitsaufnahme verhindert wird.
Voraussetzungen
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
Zeitlicher Umfang
ca 80 Stunden nach individueller Absprache.
Maßnahmenummer
962/82/17
Soziale Begleitung und Coaching (Einzelcoaching)
Aktivierung nach §45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III – Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Zielgruppe
Die Teilnehmer/-innen sind Kundinnen und Kunden aus dem Bestand des Jobcenters (Rechtskreis SGB II). Hierzu zählen Personen, bei denen vor allem aufgrund persönlicher Probleme und gesundheitlicher Einschränkungen eine nachhaltige Arbeitsaufnahme verhindert wird.
Voraussetzungen
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
Zeitlicher Umfang
ca 80 Stunden nach individueller Absprache.
Maßnahmenummer
962/84/17
Orientierung und Aktivierung auf einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz (Einzelcoaching)
Aktivierung nach §45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III – Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Zielgruppe
Die Teilnehmer/-innen sind Kundinnen und Kunden aus dem Bestand des Jobcenters (Rechtskreis SGB II). Hierzu zählen Personen, bei denen vor allem aufgrund persönlicher Probleme und gesundheitlicher Einschränkungen eine nachhaltige Arbeitsaufnahme verhindert wird.
Voraussetzungen
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
Zeitlicher Umfang
- Bewerbungstraining: 30 Stunden
- Erprobung auf dem 1. Arbeitsmarkt: 160 Stunden
- Individuelle Absprache
Maßnahmenummer
962/85/17
Individuelles Bewerbungscoaching (Einzelcoaching)
Aktivierung nach §45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III – Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Zielgruppe
Die Zielgruppe sind Arbeitssuchende Teilnehmer unter 25 oder über 25 aus dem Bereich SGB III und SGB II mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
Voraussetzungen
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
Zeitlicher Umfang
- 20 Stunden
- Beratungstermine sind individuell vereinbar
Maßnahmenummer
962/109/17